Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht innerhalb des Saarland-Modells befreit. Für Kinder ab 6 Jahren gelten die Testregelungen.
Derzeit brauchen die Vorschulkinder offiziell einen Corona-Test, jedoch wird erst ab dem 01.11.21 in den Kindergärten 2 x die Woche getestet. Sehr skurril ist, dass die Kinder aber keine Bescheinigungen erhalten.
"Es kann nicht sein, dass die Eltern zusätzlich mit Ihrem Kind zu einer Teststation fahren müssen, damit sie eine Bescheinigung erhalten", so die familienpolitische Sprecherin der FDP Saar, Heike Müller.
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