Vorschulkinder ab 6 Jahren fallen komplett durch das Corona-System

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht innerhalb des Saarland-Modells befreit. Für Kinder ab 6 Jahren gelten die Testregelungen. 

Derzeit brauchen die Vorschulkinder offiziell einen Corona-Test, jedoch wird erst ab dem 01.11.21 in den Kindergärten 2 x die Woche getestet. Sehr skurril ist, dass die Kinder aber keine Bescheinigungen erhalten. 

„Es kann nicht sein, dass die Eltern zusätzlich mit Ihrem Kind  zu einer Teststation  fahren müssen, damit sie eine Bescheinigung erhalten“, so die familienpolitische Sprecherin der FDP Saar, Heike Müller.

Die Corona-Regeln sollten für alle Kindergartenkinder aus Sicht der FDP gleich sein. Hier gäbe es eine Lücke in der Verordnung, die dringend geschlossen werden müsse.

„Denn es gibt in der Tat viele Kinder, die mit 6 Jahren den Kindergarten noch besuchen“, so Müller weiter. 

Die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung nach §6 (2) der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Oktober 2021 beim Ordnungsamt zu beantragen, findet Heike Müller zu bürokratisch. „Die FDP fordert daher die Verordnung in diesem Punkt schnellstens zu ändern, damit 6jährige Vorschulkinder nicht schlechter gestellt sind, als ihre 5jährigen Spielkameraden und -kameradinnen in der gleichen Kinderkartengruppe. Nicht immer ist gut gemeint auch gut gedacht“, so abschließend Heike Müller.