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Steuern auf jeden Hausverkauf – manifestierte Leistungsfeindlichkeit

Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit gegenüber dem Verkauf von Aktien und anderen Kapitalanlagen haben die Grünen im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der dem Finanzamt in Zukunft den Zugriff auf jeden Immobilienverkauf erlauben soll (Bundestagsdrucksache 21/6637).

Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit gegenüber dem Verkauf von Aktien und anderen Kapitalanlagen haben die Grünen im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der dem Finanzamt in Zukunft den Zugriff auf jeden Immobilienverkauf erlauben soll (Bundestagsdrucksache 21/6637).

Für die FDP Saar ist das ein weiteres Indiz dafür, dass sich hinter der grünen Fassade eine Haltung verbirgt, die keinen Respekt vor privater Leistung zeigt. Bisher ist die Rechtslage so, dass man eine kleine Anzahl von Immobilien nach einer Sperrfrist von zehn Jahren oder wenn sie selbst bewohnt wurden, steuerfrei veräußern kann. Die Regelung dient dazu, eine schnelle Spekulation mit Grund und Boden zu unterbinden. Den normalen Häuslebauer oder Eigentümer einer Eigentumswohnung, die seiner Alterssicherung dienen soll, betrifft eine Immobilienverkaufssteuer also heute nicht. Die Grünen wollen nun jeden Immobilienverkauf dazu nützen, der staatlichen Steuerkrake noch mehr Futter zu verschaffen. Damit auch den Eigentümer in die Pflicht nehmen, der so für seine Rente vorgesorgt hat und beispielsweise den Wohnort wechseln will oder muss.

Angelika Hießerich-Peter, die Vorsitzende der FDP Saar, kann über diese Idee nur den Kopf schütteln. „Unter dem Vorwand, die Gewinne großer Immobilien-Unternehmen abschöpfen zu wollen, schröpfen die Grünen ganz nebenbei die Eigentümer von Einzelimmobilien. Gewerblicher Immobilienhandel ist sowieso regulär besteuert und außerhalb sämtlicher Freigrenzen. Das Vorhaben zeigt, dass die großstädtisch geprägten Grünen keine Vorstellung vom Leben haben. Allein im Saarland mit seiner sehr hohen Eigenheimdichte würde die Zahl potenzieller Steuerzahler exorbitant steigen!“ Nur ein Beispiel für die absurden Auswüchse dieser grünen Idee: Wer sein erarbeitetes Haus im Alter verkaufen will, um sich zu verkleinern oder den Weg ins Seniorenheim zu erleichtern, müsste nach den Vorstellungen der Grünen erst einmal Geld ans Finanzamt abführen. Selbst wenn es sich um das sprichwörtliche „Oma‘s Häuschen“ handelt! Ein klarer Beweis dafür, dass die Grünen nicht bereit sind Einzel- oder Familienleistungen anzuerkennen.

Die FDP Saar kann vor diesem unsinnigen Gesetzesprojekt der Grünen nur eindringlich warnen.