Sinkende Abschiebungen im Saarland – Jost versteckt sich hinter Karlsruher Urteil
Innenminister Reinhold Jost (SPD) begründet den drastischen Rückgang der Abschiebezahlen im Saarland mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Betreten von Unterkunftszimmern ohne Durchsuchungsbeschluss einschränkt. Die FDP Saar widerspricht dem nicht, dennoch ist es nur die halbe Wahrheit.
„Das Urteil aus Karlsruhe ist geltendes Recht, und das ist gut so. Der Schutz der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz gilt auch in einer Gemeinschaftsunterkunft. Ein Rechtsstaat hält sich an die eigenen Grundrechte – alles andere wäre keine Freiheit, sondern Willkür“, erklärt die Landesvorsitzende der FDP Saar, Angelika Hießerich-Peter. „Das Urteil ist seit November 2025 bekannt, die Landesregierung hatte acht Monate Zeit, die Verwaltungspraxis anzupassen. Passiert ist nichts!“
Nordrhein-Westfalen hat bereits im April 2026 einen Leitfaden zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen herausgegeben – eine direkte Reaktion auf die neue Rechtslage. Aus dem Saarland ist dazu nichts bekannt. „Andere Länder zeigen, dass man auf ein Urteil planvoll reagieren kann. Jost liefert dagegen nur Ausreden“, so Hießerich-Peter.
Die FDP Saar fordert von der Landesregierung zunächst einen verbindlichen Handlungsleitfaden für die Ausländerbehörde (ZAB) in Lebach, der festlegt, wie Anträge auf einen Durchsuchungsbeschluss rechtssicher gestellt werden können. Bisher fehlt es auch an einem festgelegten „kurzen Dienstweg“ zwischen ZAB und den zuständigen Amtsgerichten. Mit mangelnder Erreichbarkeit oder Zuständigkeits-Pingpong muss Schluss sein. Das Land muss der zentralen Ausländerbehörde genug Personal zur Verfügung stellen, um der Situation gerecht zu werden, die neue Rechtslage bedeutet zwar gestiegenen Aufwand, aber Karlsruhe hat die Durchsuchung keineswegs abgeschafft. Die FDP Saar fragt, wo bleibt die Digitalisierung der Antragsverfahren, damit die Asylverfahren schneller werden und Ablehnungen zügig per Rückführung umgesetzt werden können. Die Landesregierung muss öffentlich darlegen, in wie vielen Fällen eine Abschiebung konkret an einem fehlenden oder verspäteten Durchsuchungsbeschluss gescheitert ist. Es braucht eine Bundesratsinitiative des Saarlandes für eine verfassungskonforme, aber praxistaugliche Neufassung des Aufenthaltsgesetzes.
„Liberale Politik verteidigt die Freiheit der Gerichte, genauso entschieden wie die Pflicht des Staates, rechtskräftige Entscheidungen durchzusetzen. Das eine gegen das andere auszuspielen, ist unehrlich. Die Landesregierung muss zeigen, dass sie beides kann – Grundrechte achten und den Vollzug organisieren. Bislang sehen wir nur Ausreden für Nichtstun.“, so Hießerich-Peter abschließend.