Saar-FDP will zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf

Der Wolf ist schon seit vielen Jahren wieder fest in Deutschland etabliert und mit den aktuellen Sichtungen der vergangenen Wochen im Raum Eiweiler zumindest durchziehend auch im Saarland angekommen.

Dabei ist die Rückkehr des Wolfs zu uns grundsätzlich zu begrüßen und ein großer Erfolg für den Artenschutz. Doch dass mit der Rückkehr eines solch Großkarnivors keine Probleme einhergehen, ist illusorisch. Neben einem strengen Monitoring zur realitätsgetreuen Abbildung des Wolfsbestandes muss auch die gesetzliche Seite angepasst werden, um das Miteinander von Menschen, Nutztieren und Wolf in unserer Kulturlandschaft langfristig zu sichern.

Dazu Generalsekretär Marcel Mucker: „Es ist schön, dass der Wolf seinen Weg zu uns zurückgefunden hat. Nun ist es wichtig, den Umgang mit ihm frühzeitig in die richtigen Bahnen zu lenken, denn es ist illusorisch, dass sich der Wolf bei uns ungebremst ausbreiten kann. Wir leben in einer Kulturlandschaft mit vielen Schaf-, Schweine- und Pferdehaltern. Sie alle fürchten zurecht, dass ihre Tiere durch den Wolf gefährdet sind. Wenn wir auf die Bilder von Weiden schauen, auf denen der Wolf gewütet hat, ist das unerträglich. Allein aus Gründen des Tierwohls muss der Wolf künftig ins Jagdrecht aufgenommen werden, damit gezielt Exemplare unbürokratisch entnommen werden können. Sollte es dennoch zu Rissen von Haus- oder Nutztieren kommen, müssen die Halter unbürokratisch, schnell und angemessen entschädigt werden“.

Hintergrund:

Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine Umstufung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie einsetzen. Außerdem muss das Bundesnaturschutzgesetz mit einer Neuausgestaltung des § 45 a zum Abbau von verwaltungsrechtlichen Hürden novelliert werden, damit im Bedarfsfall die Genehmigung zur Entnahme schnell und rechtssicher erteilt werden kann. Es braucht dringend die rechtliche Grundlage für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement, bei dem die Kompetenz von Jägern und Förstern vor Ort, die ihre jeweiligen Reviere am besten kennen, gestärkt wird. Tierhalter müssen beim Schutz ihrer Weidetiere bürokratierarm und effektiv unterstützt und im Schadensfall schnell entschädigt werden. Das Ziel muss ein gesicherter und günstiger Erhaltungszustand des Wolfs sein. Dann sollte das Nutzungsmanagement über eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes folgen, sprich der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden.