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Rentenreform mit Fallstricken für den Mittelstand

Für die FDP Saar enthält die von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenreform, erhebliche Belastungen zu Ungunsten von Klein- und Mittelbetrieben – allen voran die fast vollständige Streichung der sogenannten Mini-Jobs, formal der „geringfügigen Beschäftigung“.

Für die FDP Saar enthält die von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenreform, erhebliche Belastungen zu Ungunsten von Klein- und Mittelbetrieben – allen voran die fast vollständige Streichung der sogenannten Mini-Jobs, formal der „geringfügigen Beschäftigung“.

Angelika Hießerich-Peter, Vorsitzende der FDP-Saar betont vor allem, dass die Mini-Jobs in der Regel als Zusatzverdienste, Studentenjobs oder zum Berufseinstieg genützt werden. „Viele Menschen sind auf diese Jobs, deren Arbeitszeiten oft außerhalb des 9-to-5-Rhythmus liegen, angewiesen.“ Sie verweist auf die Fakten: Mini-Jobber erhalten den Lohn brutto für netto. Die Nebenkosten zahlen allein die Arbeitgeber, das können bis zu 30 Prozent sein. Die Beiträge kommen aber den Arbeitnehmern nicht zugute, was ganz nebenbei die Sozialkassen füllt. Hießerich-Peter weist darauf hin, dass Mini-Jobber die gleichen Rechte haben wie andere Arbeitnehmer. Mini-Jobs haben für Arbeitgeber die höchsten Lohnnebenkosten.

Die Landesvorsitzende der FDP Saar sieht das Problem wie diverse Berufsverbände: Minijobs sind für unzählige kleine und mittlere Unternehmen von zentraler Bedeutung. Minijobs sichern dort Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und decken Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Urlaubssaison. Minijobs entsprechen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen flexible Beschäftigung und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit.