Nach Verabschiedung des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ ist nun die Landesregierung am Zuge
Inflationsausgleich, Vergütungsanpassung und Krankenhausplan notwendig
Mit dem im Bundestag beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die größte Strukturreform der stationären Versorgung seit 50 Jahren auf den Weg gebracht. Diese Reform soll eine ökonomisch effiziente und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleisten. Besondere Bedeutung erhält hierbei die Einführung von Vorhaltepauschalen, die Fehlanreize verhindern und Kliniken finanziell entlasten, unabhängig von der Anzahl der Patienten. Dies soll insbesondere für Kliniken im ländlichen Raum von großer Bedeutung sein.
Zusätzlich fördert die Reform Spezialisierungen in den Kliniken, wodurch die Qualität der medizinischen Versorgung gesteigert und unnötige Operationen vermieden werden sollen. Ein positiver Nebeneffekt ist die Entlastung des medizinischen Personals, was mehr Zeit für die Patientenversorgung ermöglicht.
Dazu Dr. Helmut Isringhaus, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Saar: „Die Landesregierung muss jetzt dringend Lösungen für die Übergangszeit finden, bis die Reform der Krankenhausversorgung vollständig wirkt. Dabei kann es sich um 10 Jahre oder mehr handeln. Insbesondere fehlt weiterhin der längst überfällige Inflationsausgleich. Alle Krankenhäuser bleiben mit ihren erheblichen Betriebskostendefiziten weiterhin ohne Unterstützung von Land oder Bund. Ohne eine Anpassung der Vergütungen bleibt ungewiss, wie die Existenz der für die Versorgung notwendigen Krankenhäuser gesichert werden kann. Besonders die Versorgung im ländlichen Raum steht vor großen Herausforderungen. Es gilt, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der Versorgung auch in dieser Übergangszeit zu gewährleisten. Notwendig sind kurzfristige finanzielle und strukturelle Entlastungen für die Kliniken, um einen Zusammenbruch des Systems zu verhindern. Gleichzeitig sollten Vorbereitungen getroffen werden, damit die Reform ihre Wirkung zielgerichtet entfalten kann. Dazu ist der von der Landesregierung aufzustellende Krankenhausplan essentiell wichtig.“