Luksic: Scholz versuchte Verfassungsbruch – FDP setzt auf rechtskonforme Ukraine-Unterstützung
Das Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Gröpl belegt eindeutig: Der Versuch von Bundeskanzler Olaf Scholz, die Schuldenbremse mit Verweis auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine auszusetzen, wäre verfassungswidrig gewesen. Die Finanzlage des Bundes im Jahr 2025 wird durch den Krieg in der Ukraine nicht erheblich im Sinne des einschlägigen Artikels des Grundgesetzes beeinträchtigt. Dazu erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic:
„Kanzler Scholz wollte vorsätzlich die Verfassung brechen und hat den Bundesfinanzminister erpresst, um seine parteipolitischen Interessen durchzusetzen. Die Ukraine als Vorwand für einen Rechtsbruch zu nutzen, ist schäbig und inakzeptabel. Die FDP hat sich zu Recht gegen den von Scholz aufgezwungenen Notlagenbeschluss gestellt. Es ist beschämend, wie er und die SPD versuchen, Parteipolitik auf dem Rücken der Ukraine zu betreiben. Dabei braucht effektive Hilfe für die Ukraine keine verfassungswidrigen Manöver. Im Rahmen der bestehenden Schuldenbremse können wir durch überplanmäßige Ausgaben schnell und rechtssicher bis zu drei Milliarden Euro für die Ukraine bereitstellen. Dazu hat die FDP-Fraktion eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses beantragt. Die FDP steht für Verantwortung – sowohl in der Ukrainepolitik als auch in der Wahrung unserer Verfassung.“