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Krankenhausplan ist zu zaghaft – das Land drückt sich vor seiner eigenen Verantwortung

Die FDP Saar kritisiert den neuen Krankenhausplan 2027–2035 als nicht ambitioniert genug. Der Plan benennt zwar Konzentration, Spezialisierung und den Abbau von Doppelstrukturen als Ziel, bleibt bei der konkreten Umsetzung aber inkonsequent.

Die FDP Saar kritisiert den neuen Krankenhausplan 2027–2035 als nicht ambitioniert genug. Der Plan benennt zwar Konzentration, Spezialisierung und den Abbau von Doppelstrukturen als Ziel, bleibt bei der konkreten Umsetzung aber inkonsequent. 

„Der Krankenhausplan beschreibt die Probleme, löst sie aber nicht. Für ein kleines Bundesland wie das Saarland wäre deutlich mehr Konzentration möglich und notwendig. Stattdessen werden zahlreiche Strukturen fortgeschrieben, obwohl Fachkräfte fehlen und Fallzahlen in mehreren Bereichen zurückgehen“, erklärt Dr. Helmut Isringhaus, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Saar.

Noch gravierender sei jedoch, dass die Landesregierung über Strukturreformen rede, während sie ihre eigene Kernaufgabe nicht ausreichend erfülle: die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.

„Die beste und unmittelbar wirksamste Maßnahme wäre, dass das Land endlich die notwendigen Krankenhausinvestitionen vollständig finanziert. Genau dafür ist es zuständig. Wer ständig über Defizite der Kliniken klagt, darf nicht ausblenden, dass viele Häuser wirtschaftlich nur deshalb unter Druck geraten, weil Investitionen nicht ausreichend aus Landesmitteln getragen werden.“

Der Krankenhausplan selbst bestätigt das Prinzip der dualen Finanzierung: Die Investitionskosten werden grundsätzlich von den Ländern getragen, die laufenden Betriebskosten über die Krankenhausvergütung. 

„Wenn Krankenhäuser aber Investitionen aus ihren laufenden Erlösen mitfinanzieren müssen, fehlt dieses Geld zwangsläufig im Betrieb. Dann darf sich die Politik anschließend nicht über rote Zahlen wundern.“

Besonders problematisch ist aus Sicht der FDP das Ungleichgewicht zwischen den Trägern. Kommunale Krankenhäuser können im Zweifel durch ihre Eigentümer gestützt und Defizite ausgeglichen werden. Freigemeinnützige Häuser haben diese Rückendeckung nicht in gleicher Weise. Das betrifft auch die SHG.

„Wir schaffen damit einen schiefen Wettbewerb. Das eine Krankenhaus bekommt bei Verlusten Unterstützung aus öffentlichen Kassen, das andere muss dieselbe medizinische Leistung ohne vergleichbare Absicherung erbringen. Das ist auf Dauer weder fair noch sachgerecht.“

Der Krankenhausplan selbst betont ausdrücklich, dass die Rechtsform des Trägers für die Investitionsförderung kein entscheidendes Kriterium sein soll. Maßgeblich seien Versorgungsauftrag und Bedeutung für die Krankenhauslandschaft. 

Isringhaus fordert deshalb eine klare Neuordnung:

„Das Land muss erstens notwendige Krankenhausinvestitionen konsequent und vollständig finanzieren. Zweitens müssen kommunale Defizitstützungen bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, damit kein strukturelles Ungleichgewicht zulasten freigemeinnütziger Träger entsteht. Und drittens braucht es mehr echten Abbau von Doppelstrukturen statt Fortschreibung des Status quo.“

„Ein Krankenhausplan ersetzt keine Finanzierung. Solange das Land seine Investitionsverantwortung nicht konsequent wahrnimmt, bleibt jede Debatte über wirtschaftliche Probleme der Kliniken unvollständig.“