Isringhaus (FDP): Saar-FDP fordert Abschaffung des D’Hondt-Verfahrens
Die FDP-Saar fordert die Abschaffung des Sitzverteilungsverfahrens nach D’Hondt bei Landtags- und Kommunalwahlen im Saarland. Anlass ist das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 28. Januar 2026, mit dem das D’Hondt-Verfahren wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit für verfassungswidrig erklärt wurde.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Saar und Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Saarbrückens, Dr. Helmut Isringhaus, erklärt: „Wenn Stimmen mit unterschiedlichem Erfolgswert in Mandate umgesetzt werden, wird der Wählerwille verfälscht. Ein Wahlrecht, das strukturell größere Parteien bevorzugt, beschädigt das Vertrauen in demokratische Verfahren. Es ist für die Saar- FDP nicht nur als demokratische, sondern auch als Rechtsstaatspartei nicht hinnehmbar, dass im Saarland offenkundig verfassungswidrige Wahlgesetze zu Gunsten der großen Parteien weiterhin gelten sollen. Wenn die SPD- Regierung bzw. der Landtag entsprechende Gesetzesänderungen vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden Landtagswahl und einer laufenden Wahlanfechtung der Kommunalwahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken nicht schnell angeht, werden wir prüfen, ob man den Rechtsweg beschreitet.“
Die Diskussion um d’Hondt, Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers ist keine technische Detailfrage. Sie entscheidet darüber, ob Kommunal- und Landesparlamente den Willen der Bürger möglichst unverzerrt widerspiegeln oder ob Wahlergebnisse in politischer Absicht „korrigiert“ werden. “Liberale Demokratie lebt von fairen Wettbewerbsbedingungen“, betont Isringhaus. „Ein Wahlverfahren, das strukturell die großen Parteien bevorzugt, widerspricht diesem Grundgedanken und ist nach dem hessischen Urteil auch rechtlich nicht mehr zu rechtfertigen.“
Die FDP Saar fordert die Landesregierung und den Landtag daher auf, das Sitzverteilungsverfahren nach D´Hondt abzuschaffen und durch ein verfassungskonformes, strikt proportionales Verfahren zu ersetzen, das den Grundsatz der Wahlgleichheit uneingeschränkt wahrt.
Die FDP-Saar weist darauf hin, dass die Arbeitsfähigkeit (kommunaler) Parlamente nicht durch verfassungswidrige Wahlrechtsbestimmungen gesichert werden kann. Dafür stehen andere Instrumente zur Verfügung – etwa klare Geschäftsordnungen, effiziente Ausschussstrukturen und vor allem eine auskömmliche Finanzausstattung von Land und Kommunen. „Der Schlüssel für einen handlungsfähigen Staat liegt nicht in einem verfassungswidrigen Wahlrecht, sondern in effizienten Strukturen und der finanziellen Verantwortung von Land und Bund“, betont Isringhaus.
„Wie in vielen Bereichen agieren hier im Saarland SPD und CDU gemeinsam, um ihre Machtbasis zum Nachteil der Demokratie zu sichern. Wer Demokratie im Saarland aber stärken will, muss den Mut haben, überholte Strukturen zu korrigieren“, so Isringhaus. „Das Saarland sollte jetzt handeln, bevor auch hier ein Verfassungsgericht- wie in Hessen- eingreifen muss.“