FDP-Saar: § 218 Entkriminalisierung statt Moralkeule

Die FDP-Saar steht für selbstverständliche Frauenrechte. Dazu gehört auch die Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. Insofern können wir den Entschließungsantrag der SPD im Landtag, der eine fraktionsübergreifende Gesetzesvorlage im Bundestag zu diesem Thema befürwortet, nur unterstützen. Dass die AfD mit ihrem ultrakonservativen Weltbild da nicht mit macht, war zu erwarten, aber dass aus den Reihen der CDU ausgerechnet eine Frau andere Frauen vor den Kopf stößt, überrascht dann doch. Die CDU-Abgeordnete Wagner-Scheidt war sich nicht zu schade, die Moralkeule gegen betroffene Frauen zu schwingen. In Teilen der CDU scheinen die 1950er noch nicht vorbei zu sein.

Für die FDP-Saar würde mit der Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218 wenigstens die gesundheitliche Versorgung der Frauen gesichert und finanziert. Aktuell bezahlen die Krankenkassen nur bei Patientinnen bis 14 Jahren und bei kriminologischen Indikationen. Solange der § 218 als Strafrecht besteht, dürfen die Krankenkassen nicht zahlen. Für die vorgeschriebene Beratung, die den Schwangerschaftsabbruch straffrei macht, stehen im ganzen Saarland zwei (!) Beratungsstellen offen. 2024 wurden im Saarland 2.165 Abtreibungen vorgenommen, bei gleichbleibender Tendenz.

Die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP-Saar, Gudrun Bierbrauer-Haupenthal, bezieht für die FDP klar Stellung: „Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über eine Reform des §218 zu führen. Wir sollten eine offene und möglichst unvoreingenommene Debatte gewährleisten.“

Es gehe nicht darum, den §218 im Schnellverfahren abzuschaffen oder gar den Beginn des Menschseins neu zu definieren. Die Politik müsse sich aber der grundlegenden Frage stellen, ob eine persönliche und ethische Entscheidung gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft bis zur 12. Woche weiterhin als „grundsätzlich rechtswidrig“ gelten sollte, so Bierbrauer-Haupenthal.

„Jede Frau, die sich – aus welchen Gründen auch immer – für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, trifft eine der schwersten Entscheidungen ihres Lebens, und diese wird niemals leichtfertig getroffen“, betont die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende.

Wer in dieser so schwierigen Lage ist, sollte nicht zusätzlich der Belastung ausgesetzt sein, eine Straftat zu begehen. Es herrsche dringender Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen.

„Der Schutz des ungeborenen Lebens muss genauso berücksichtigt werden wie der Schutz schwangerer Frauen vor Anfeindungen durch Abtreibungsgegner und das Recht auf eine freie Gewissensentscheidung. Nur so kann ein ausgewogenes und gerechtes Miteinander gewährleistet werden“, unterstreicht ebenfalls die FDP-Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter.