FDP-Saar sieht die Wahlrechtsreform in wesentlichen Teilen bestätigt

Die FDP-Saar zeigt sich zufrieden, dass es die Regierungsmehrheit geschafft hat, den Willen nach einer effizienten Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten umzusetzen und für wesentliche Teile eine Bestätigung der Konformität mit unserem Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhalten hat.

Interessant sind die Überlegungen des BVerfGs bezüglich einer geforderten Einschränkung der Absolutheit der 5 %-Sperrklausel, die zunächst hilfsweise bei der nächsten Bundestagswahl zur Beibehaltung der Grundmandatsklausel führt.

Hier wird nicht nur der Bundesgesetzgeber gefordert sein, eine angemessene neue Regelung zu finden. Wir als FDP-Saar sehen uns hier in unserer Forderung bestätigt, dass auch der Landesgesetzgeber tätig werden muss Lösungen zu finden, wie geeignete Ausnahmetatbestände im Saarland aussehen könnten, damit nicht wiederholt über ein Fünftel aller bei der Wahl abgegebenen Stimmen ohne direkte Berücksichtigung bleiben.

Der FDP-Generalsekretär Marcel Mucker hierzu wörtlich: „Im Saarland darf es nicht mehr möglich sein, eine absolute Mehrheit mit nur knapp über 40 % der abgegebenen Stimmen zu erreichen.“