FDP Saar: Krankenhausspargesetz durch die Hintertür – Saar-Kliniken geraten weiter unter Druck. Landesregierung muss Flexibilisierungsregeln konsequent anwenden und Investitionspflichten endlich erfüllen!

Mit dem „Krankenhausreformanpassungsgesetz” (KHAG) macht die Bundesregierung die Rolle rückwärts: Der bislang zugesagte Inflationsausgleich wird faktisch ausgehebelt. Statt eines vollen Ausgleichs wird der Orientierungswert neu definiert und nur noch als Veränderungswert verhandelt – unter Anrechnung „bereits anderweitig finanzierter Kosten”. Das bedeutet weniger Geld für reale Preissteigerungen.

Dr. Helmut Isringhaus, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Saar:
„Das Winterbergkrankenhaus wird wohl weiter ins Defizit getrieben. Am Rastpfuhl muss der Neubau über Kredite finanziert werden, weil das Land nicht voll fördert. Andere Häuser drohen zu kippen, wenn sie nicht – wie bei der Bundesknappschaft – einen finanzstarken Träger haben. Gleichzeitig verschiebt der Bund die Vorhaltevergütung auf 2028 und verschärft Qualitäts- und Zuweisungsvorgaben. Wer bestellt, muss zahlen – genau das passiert nicht.”

Warum das KHAG die Lage verschärft

  • Vorhaltevergütung verschoben: Zentrale Bausteine (Vorhaltebudget/-bewertungsrelationen) rutschen nach hinten; viele Übergänge greifen erst 2028.
  • Inflationsausgleich aufgeweicht: Der Orientierungswert wird zum Veränderungswert mit Abzügen – ein automatischer voller Ausgleich ist passé.
  • Harte Auflagen ab 2028: Leistungen ohne zugewiesene Leistungsgruppen und Mindestvoraussetzungen sind nicht mehr abrechenbar – Druck auf schwächere Standorte steigt.
  • Transformationsfonds mit Haken: 29 Mrd. € (2026–2035) gibt es nur mit massiver Landes-Kofinanzierung (mind. 30 % bis 2029, danach 50 %) und mit Verpflichtung, die Landes-Investitionsmittel hochzufahren. Ohne kräftige Landesmittel: kein Geld aus dem Fonds.
  • Land hinkt schon heute hinterher: Gesundheitsminister Jung kommt den gesetzlichen Investitionspflichten des Landes gegenüber den Kliniken seit Jahren nicht ausreichend nach. Wenn bereits die Basis-Investitionen nicht gesichert werden, wie soll dann der Landesanteil am Transformationsfonds zuverlässig gestemmt werden? Das Vertrauen der Häuser in die Finanzierungszusagen des Landes schwindet.

Vier Forderungen – sofort umsetzen

  1. Kein Rückbau des Inflationsausgleichs: Orientierungswert 1:1 wirksam machen – ohne Anrechnungstricks.
  2. Land muss voll investieren – und zwar jetzt: Der Transformationsfonds ist kein Darlehensersatz. Minister Jung muss die regulären Landesinvestitionen verlässlich aufstocken und die Kofinanzierung sichern, damit Rastpfuhl & Co. nicht auf Schulden sitzenbleiben.
  3. Planung nach Qualität und Bedarf statt kaltem Strukturwandel: Zuweisung von Leistungsgruppen mit realistischen Übergängen und weniger Bürokratie – sonst drohen Leistungsabbau und Schließungen.
  4. Die neuen gesetzlich verankerten Flexibilisierungsregelungen konsequent nutzen: Dazu zählen insbesondere längere Übergangsfristen – die vollständige Umsetzung der Reform wurde auf 2030 verschoben – sowie erweiterte Spielräume für Ausnahmen und Kooperationen. Auch die Qualitätskriterien für Fachkliniken werden flexibler gestaltet, sodass die Länder künftig mehr Freiheit bei deren Definition erhalten.

Fazit: Das KHAG treibt die saarländischen Kliniken weiter in den kalten Strukturwandel, wenn Bund und Land ihre Zusagen nicht halten. Überlebensnotwendig sind ein verlässlicher Inflationsausgleich, volle und pünktliche Landesinvestitionen einschließlich der Kofinanzierung des Transformationsfonds, praxistaugliche Qualitätsvorgaben sowie eine flexible Umsetzung der Krankenhausreform im Sinne der Krankenhäuser und Bürger.