FDP Saar fordert vom Land mehr Einsatz bei Online-KFZ-Zulassungen

Das Saarland muss mit dem Ablauf aller Übergangsfristen zum 1. April dafür gesorgt haben, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz für alle Kommunen erfolgt ist. Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits mehrfach auf allen Ebenen auf die Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen des Kraftfahrt Bundesamts hingewiesen.

„Seit dem 1. September 2023 können nahezu alle Kfz-Zulassungsvorgänge online vorgenommen werden. Das BMDV hatte dafür zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das KBA hatte seinerseits allen Zulassungsbehörden zum genannten Stichtag die technischen Voraussetzungen zur i-Kfz Nutzung Stufe 4 (Großkundenschnittstelle und dezentrale Portale) bereitgestellt. Um die Möglichkeiten nutzen zu können, muss jede Zulassungsbehörde aktiv nachweisen, dass sie die Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) an die internetbasierte Fahrzeugzulassung einhält. Diese Erfordernis ist den Ländern, bzw. Zulassungsbehörden langfristig bekannt. Die Einhaltung der (MSA) ist für die IT-Sicherheit des gesamten i-Kfz-Systems einschließlich der zentralen Systeme des KBA eine unabdingbare Voraussetzung. Behörden, die diese nicht erfüllen, können die Online-Zulassung mit i-Kfz Stufe 4 nicht nutzen. Das Saarland darf bei der Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren. Deswegen ist die Landesregierung gefordert, auf die Umsetzung der Stufe 4 in allen saarländischen Kommunen hinzuwirken, damit diese dauerhaft die Kfz-Onlineregistrierung anbieten können, so Generalsekretär Marcel Mucker.