FDP Saar begrüßt Einführung des Zweitmeinungsverfahrens bei Aortenaneurysma
Die FDP Saar begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Patientinnen und Patienten mit einem diagnostizierten Bauchortenaneurysma die Möglichkeit gibt, eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen, bevor sie sich einer Operation unterziehen. Dieser Beschluss, der voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Patientenrechte und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Aneurysmen im Bereich der Bauchaorta sind ernsthafte, aber oft symptomlose Zustände, die in vielen Fällen nur zufällig entdeckt werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Operation kann komplex sein und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Größe des Aneurysmas und der individuellen gesundheitlichen Situation des Patienten. In einigen Fällen kann eine langfristige Überwachung ausreichend sein.
Mit diesem Beschluss haben Patienten nun die Möglichkeit, eine zweite Meinung von qualifizierten Fachärzten in den Bereichen Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie oder Innere Medizin und Kardiologie einzuholen. Diese Ärzte werden die Notwendigkeit einer Operation prüfen und die Patienten über mögliche Behandlungsalternativen beraten.
Dr. Helmut Isringhaus, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Saar, sieht in diesem Beschluss eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Gewährleistung einer hochwertigen medizinischen Versorgung: „Es ist wichtig, dass Patienten Zugang zu allen notwendigen Informationen haben, um fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung treffen zu können. Dieser Beschluss trägt dazu bei, indem er Patienten eine zusätzliche Ressource bietet, um sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Versorgung erhalten.“