Die Lehre aus dem NVG-Skandal: Klare Regeln für Aufsichtsräte

Der Skandal rund um die Neunkircher NVG zeigt nicht nur persönliches Versagen etlicher Akteure, sondern auch eine strukturelle Krise kommunaler Aufsichtsgremien. Ganz direkt formuliert: Was nützt ein Aufsichtsrat, wenn er seine Aufsicht vernachlässigt oder erst gar nicht wahr nimmt?

Nach Auffassung der FDP Saar herrscht im Bereich der kommunaler Gesellschaften wie der NVG grundsätzlicher Reformbedarf. Das Ziel muss eine professionelle, transparente und haftungsbewusste Struktur sein.

Die FDP-Saar setzt für die Zukunft auf eine weitere Professionalisierung der Aufsichtsräte. Konkret heißt das, dass es eine bessere Mindestqualifikationen für Aufsichtsratsmitglieder geben muss. Die bisher verlangten Vorbereitungskurse für ein Aufsichtsratmandat reichen nicht aus. Die Themenbereiche Bilanzrecht, Risikomanagement und Compliance müssen intensiver behandelt werden. Begleitende Fortbildungen während der Mandatszeit sollten ebenfalls selbstverständlich sein.
Wichtig ist auch die Begrenzung der Mandatsanzahl pro Person. Das Tragen zahlreicher „Hüte“ mag dem jeweiligen Ego schmeicheln, dient aber nicht der Sache.

Für Angelika Hießerich-Peter, Vorsitzende der FDP Saar, zeigt das Beispiel NVG, dass die seit Jahrzehnten übliche Praxis der freihändigen Vergabe von Aufsichtsratsplätzen klaren Regeln weichen muss. Dazu gehört vor allem die strikte Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten und Klarheit über die Vergütungen von Aufsichtsräten sowie eine angemessene Karenzzeit bei einem angestrebten Wechsel zwischen politischem Amt und Geschäftsführung einer kommunalen Gesellschaft.

Zum Reformvorschlag der FDP Saar gehört auch, dass kommunale und landeseigene Gesellschaften ihre Geschäftspolitik in Zukunft transparenter gestalten müssen. Schließlich handelt es sich um Unternehmen im öffentlichen Eigentum.

Am Beispiel des NVG-Skandals wird deutlich, dass Haftung und Verantwortung der Aufsichtsräte klar geregelt werden müssen: Persönliche Verantwortung von Aufsichtsratsmitgliedern und Haftungsregelungen bei grober Pflichtverletzung.

Für Hießerich-Peter zeigt das Beispiel NVG auch, das aktives Sponsoring und Spenden durch kommunale Gesellschaften generell auf den Prüfstand gehören. Wieso sollte der Fahrgast einer monopolistischen Verkehrsgesellschaft wie der NVG indirekt ein Kunstfestival oder ein Grillfest sponsern? Dafür gibt es Kulturetats oder Sponsoring aus der freien Wirtschaft. Die Aufgabe einer öffentlichen Gesellschaft wie der NVG ist vertraglich klar geregelt: Bereitstellung eines verlässlichen ÖPNV in angemessener Qualität und größtmöglicher Sicherheit zu einem vertretbaren Preis – sonst nichts.