Die Landesmedienanstalt als politischer Verschiebebahnhof?

Die Besetzung des Platzes an der Spitze der Landesmedienanstalt ist ein klassisches Beispiel für die – mit Verlaub – Selbstbedienungsmentalität der jeweiligen Landesregierungen. Das aktuelle Vorgehen der SPD-Alleinregierung, via Novellierung des Landesmediengesetzes die Wiederwahl der christdemokratischen Amtsinhaberin zu verhindern, ist nichts anderes als kalte Rache an der ehemaligen Regierungspartei.

Schon 2019 hatte die FDP Saar festgestellt: Das Auswahlverfahren war weder transparent, noch wurde die Stelle offen ausgeschrieben. Was Zweifel an der Unabhängigkeit der Landesmedienanstalt begründete. Die Entscheidung sei entgegen aller berechtigten Einwände durchgedrückt worden.

Der damalige Vorsitzende der FDP Saar, Oliver Luksic, erklärte 2020: „Der Landtag muss schleunigst ein Verfahren finden, um die nächste Wahl transparenter und rechtssicher durchzuführen. So könnte der Direktorenposten der Landesmedienanstalt künftig durch den Landesmedienrat gewählt werden, um so auch die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Staatsferne dieser wichtigen Institution zu dokumentieren.” 

Der SPD-Regierung ist nun auf dem Weg, diese Forderungen vordergründig umzusetzen und gleichzeitig ihre Hand fest auf den Posten des Leiters der Landesmedienanstalt zu legen. Die, laut höchstrichterlicher Entscheidung, verlangte Staatsferne wird formal dadurch erreicht, dass nicht mehr der Landtag, sondern der Landesmedienrat über die Besetzung entscheidet. So weit so schlecht.

Die Stelle kann in Zukunft nur von einem Kandidaten oder einer Kandidatin besetzt werden, die über die „Befähigung zum Richteramt“ verfügt – also der für Deutschland typische Volljurist. Die Freien Demokraten fragen sich, was Kenntnisse im Straf- oder Völkerecht mit Medien im Saarland zu tun haben. Treuherzig meint die SPD, dass die Rechtslage auf dem Mediensektor heutzutage so kompliziert sei, dass nur noch Juristen den Paragraphendschungel durchdringen könnten. In Wahrheit ist der „Volljurist“ eine unsinnige, parteipolitisch bedingte Einschränkung.

Die Vorsitzende der FDP Saar, Angelika Hießerich-Peter, stellt fest „Diese unnötige Hürde dient allein der SPD. Wieso kann sich kein Medienwissenschaftler, schlimmer noch, sogar kein Medienwissenschaftler mit zusätzlicher Qualifikation im Medienrecht auf diese Stelle bewerben? Wir fragen die Ministerpräsidentin, welchen verdienten Parteisoldaten mit juristischem Staatsexamen sie auf dieser Direktorenstelle unterbringen muss?“