Die FDP Saar warnt vor den Risiken, die das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für hochspezialisierte Kliniken im Saarland birgt
Die Partei fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass länderspezifische Besonderheiten im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden müssen.
In den jüngsten Gesprächen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den Gesundheitsministern der Länder scheint es keine Einigung in entscheidenden Punkten gegeben zu haben. Insbesondere bei den Leistungsgruppen zeigt sich eine mangelnde Flexibilität, die für die Berücksichtigung der spezialisierten Kliniken in den Bundesländern notwendig ist. Diese Kliniken können möglicherweise nicht alle geforderten Fachrichtungen vorweisen, bieten jedoch eine hohe Behandlungsqualität.
Ein Beispiel hierfür ist die SHG Klinik Völklingen, die schon vor Jahren aus Qualitätsgründen ihre allgemeinchirurgische Abteilung geschlossen hat. Diese Entscheidung ist der Konzentration auf andere Fachabteilungen wie der urologischen Klinik und dem Herzzentrum zugutekommen. Die im Gesetz vorgeschriebenen Leistungsgruppen erfordern jedoch für eine leistungsfähige Urologie das Vorhandensein einer chirurgischen Fachabteilung am gleichen Standort, was im Fall von Völklingen die Gründung einer solchen Abteilung notwendig machen würde – ein Schritt, der dem eigentlichen Ziel des Reformgesetzes widerspricht.
Ein weiteres Beispiel ist die interventionelle Gefäßchirurgie in Völklingen, die auf Stent-Implantationen im Brustbereich spezialisiert ist und eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Herzchirurgie darstellt. Die Schließung dieser Abteilung aufgrund fehlender Allgemeinchirurgie würde die Versorgung der Patienten erheblich beeinträchtigen, obwohl gerade die aktuelle Kombination mit einer herzchirurgischen Abteilung ideal ist.
Die FDP Saar sieht dringenden Handlungsbedarf, damit es möglich wird, mit Kooperationspartnern flexible Lösungen zu finden, die die Existenz dieser wichtigen Fachabteilungen sichern. Es ist entscheidend, dass das Gesetz so angepasst wird, dass es nicht zur Schließung von für die Versorgung unverzichtbaren Fachkliniken führt und somit den eigentlichen Sinn des Gesetzes untergräbt.