Bürgerrechte
Bürgerliche Freiheitsrechte sind eine wichtige Errungenschaft in unserer Demokratie. Sie schützen den Einzelnen und seine Entscheidungen gegenüber dem Staat und schaffen so Raum für Freiheit und Selbstbestimmung – auch in Krisenzeiten. Besonders im digitalen Zeitalter müssen sie eine wichtige Rolle spielen und den Schutz der Privatsphäre, der Persönlichkeitsrechte und der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können. Eine anlasslose und massenhafte Überwachung sowie den Einsatz von Staatstrojanern lehnen wir daher ab. Wir Freie Demokraten fordern eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.
Wir Freie Demokraten fordern eine Überwachungsgesamtrechnung bei jedem Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsrecht. Bis zu ihrer Einführung fordern wir ein Sicherheitsgesetz-Moratorium. Die Auswirkungen von neuen Überwachungs- und Informationserhebungsmaßnahmen müssen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Befugnissen bewertet werden. Dies leistet die Überwachungsgesamtrechnung. Angesichts der Vielzahl bestehender Überwachungsbefugnisse und zunehmender Überwachungsmöglichkeiten durch den Einsatz vernetzter Geräte im Alltag ist eine Bilanz dringend geboten.
Wir Freie Demokraten lehnen die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Dies gilt insbesondere für die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. Eine solche Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt sie daher gegen die europäischen Grundrechte. Stattdessen schlagen wir Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative vor. Dabei können im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.
Wir Freie Demokraten wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abschaffen und durch einen Regulierungsmix ersetzen, der den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet. Wir setzen uns für eine effektivere Verfolgung von Straftaten im Netz ein. Das NetzDG setzt bisher einseitig einen Anreiz zur Löschung von Inhalten und legt die Entscheidung über die Grenzen der Meinungsfreiheit allein in die Hände sozialer Netzwerke. Deren Einfluss wollen wir durch Einrichtungen der Selbstregulierung als Beschwerdeinstanz verringern. Es ist primär Aufgabe des Staates, gegen strafbare Handlungen im Netz vorzugehen.