Berufliche Ausbildung attraktiver machen – Ausbildungsvergütung von Sozialversicherungsbeiträgen befreien
Gerade hat das Ausbildungsjahr 2023 begonnen, dabei sind im Saarland nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit noch 2.700 Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einerseits erfüllen viele Schulabgänger die notwendigen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung nicht, in einigen Fällen passen auch Kompetenzen und Talente nicht zum Berufswunsch. Andererseits zieht es immer mehr Schülerinnen und Schüler zum Abitur mit Blick auf einen akademischen Werdegang.
Dabei bietet die Duale Ausbildung viele Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten. „2.700 unbesetzte Ausbildungsstellen bedeuten leider auch in ein paar Jahren weitere 2.700 fehlende Fachkräfte in Handwerk, Dienstleistung und Handel“, so Angelika Hießerich-Peter, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP Saar. Neben der Modernisierung der beruflichen Ausbildung selbst sollte man auch die Einkommenssituation der Auszubildenden neu bewerten. Junge Menschen starten heute viel älter in die Ausbildung, meist schon volljährig.
Für die betriebliche Berufsausbildung erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung, die lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Während aufgrund der Höhe meist keine oder nur wenig Lohnsteuer anfällt, schlagen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung mit insgesamt rund 40 % zu Buche, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht werden müssen. Der Bezug von BAföG für Studierende hingegen unterliegt weder der Lohn- und Einkommensteuer, noch ist er sozialversicherungspflichtig. Studierende sind während ihrer Ausbildung über die Familie krankenversichert, in der Rentenversicherung werden acht Ausbildungsjahre anerkannt, ein Studienabschluss ist dafür nicht erforderlich. Wir Freie Demokraten machen uns seit Jahren für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stark. „Ein Meister muss so viel wert sein wie ein Master, daher wäre eine finanzielle Besserstellung von Auszubildenden ein erster wichtiger Schritt“, so Hießerich-Peter weiter.
Mit der Beitragsfreistellung der Ausbildungsvergütung in der Sozialversicherung bis zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes bliebe den Auszubildenden eine deutlich höhere Nettozahlung zur Deckung des Lebensunterhalts. Junge Menschen in der betrieblichen Ausbildung könnten wie Studierende über die Familienversicherung krankenversichert sein, in der Rentenversicherung können Ausbildungszeiten wie für Studierende angerechnet werden. Für Betriebe wäre diese Änderung ebenfalls eine deutliche finanzielle Entlastung.